AGB
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fuchs & Partner Unternehmensberatung PartG (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Besteller von Dienstleistungen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und regeln die Erbringung von Dienstleistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber im Bereich der mandatierten Beratungsleistung.
Die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Beratungsberichte, Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerische(n) Entscheidung(en) des Auftraggebers vor, sie können sie jedoch in keinem Fall ersetzen.
Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.
2. Umfang und Ausführung des Mandats
Gegenstand und Umfang des Mandats ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Der Auftrag wird vom Auftragnehmer nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft und unabhängig und nach pflichtgemäßem Ermessen ausgeführt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen.
Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden vom Auftragnehmer auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht.
Erklärungen des Auftragnehmers außerhalb des Vertrages sind unverbindlich.
3. Vertraulichkeit / Datenschutz
Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle ihm als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf Tatsachen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen
Der Auftragnehmer ist zur Offenbarung befugt, wenn (i) er aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung hierzu verpflichtet ist, (ii) dies zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis erforderlich ist oder (iii) Leistungsinhalt des Auftrags ist, wie z.B. die Abstimmung von Förderanträgen mit den Fördermittelgebern.
Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags eingeschaltete Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung der besonderen Vertraulichkeit des jeweiligen Projektgegenstandes zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Gleichsam ist der Auftragnehmer befugt, die von dem Auftraggeber freigegebenen Informationen und Unterlagen mit der Förderinstitution oder denen im Rahmen der Begutachtung beauftragten Sachverständigen im Sinne des Auftragsgegenstandes abzustimmen.
4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zeitnah und vollständig zur Verfügung stellen.
Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen. Diese werden vom Auftragnehmer auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber hat einen Projektleiter als Ansprechpartner zur Umsetzung des Vorhabens zu bestimmen.
Die Datenübermittlung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt entweder per Post oder elektronisch mittels E-Mail mit Datei(en)-Anhang. Die diesbezüglichen Risiken sind dem Auftraggeber bekannt.
5. Vergütung und Fälligkeit
Die Höhe der Vergütung für die Dienste des Auftragnehmers ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung der Parteien. Die Abrechnung es Honorars erfolgt durch gesonderte Rechnungslegung. Das Honorar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer eingeschaltete Dritte zurückgehen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Dabei beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers stets auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden.
Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von Garantien.
7. Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung nicht nur unerheblich beeinflussen können.
8. Referenzanzeige
Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftraggeber (unter Angabe seines Namens und unter Verwendung seines Logos) in seinen Veröffentlichungen, Webauftritt und Angeboten, die für vorhandene und potenzielle Kunden bestimmt sind, als Mandanten zu benennen sowie die Art der erbrachten Leistungen zu beschreiben. Soweit der Auftraggeber eine entsprechende Darstellung diesbezüglich nicht bevorzugt, so ist dies dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
9. Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
10. Dauer des Vertrages
Die Vertragsbeziehung endet grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Regelungen zur fristgerechten Kündigung sind der vertraglichen Vereinbarung zu entnehmen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
11. Schlussbestimmung
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist Potsdam. Gerichtsstand ist Potsdam, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder seinen Sitz bzw. Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder haben wird.
Fuchs & Partner Unternehmensberatung PartG | Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Stand 23.12.2020